Johann Jakob Bachofen
Die These, dass der Mann keineswegs seit jeher die Oberhand in Staat und Fami-lie besessen, sondern sich erst vor etwa 2500 Jahren dank überragender geistiger Fähigkeiten von der Herrschaft der Frau emanzipiert habe, ist in dieser extremen Form längst unhaltbar geworden. Und doch hat das 1861 erstmals erschienene Buch Das Mutterrecht, worin Johann Jakob Bachofen anhand von antiken Texten und Grabsymbolen eine unserem Vaterrecht vorangehende längere Periode der Frauenherrschaft zu dokumentieren suchte, bis in unsere Tage hinein nachge-wirkt wie kaum je eine andere akademische Abhandlung.
Bachofen hat nicht bloss der monogamen patriarchalischen Familie den Nimbus der einzig denkbaren gottgewollten Einrichtung genommen und damit der Frau-enemanzipation Argumente geliefert, er hat, indem er die Mytheninterpretation gleichrangig neben die logisch-abstrakte Geschichtserklärung stellte, zugleich auch neue, umfassendere Möglichkeiten im Umgang mit der Vergangenheit gete-stet. Andererseits aber legt sein Mutterrecht, das gelegentlich einer schwärmeri-schen, gefühlvollen Frauenverehrung das Wort redet, die Frau auch sehr einseitig auf ihre Mutterrolle fest - ein Phänomen, das heute, ganz im Unterschied zu den fatalen Dreissigerjahren, bei den unmittelbar Betroffenen alles andere als Begei-sterung auslöst und auch bei Bachofen selbst viel stärker emotionell als rationell motiviert erscheint.
Spross einer der reichsten Familien seiner Vaterstadt, stand der leicht kauzige, ungeheuer belesene und unendlich fleissige Basler Privatgelehrte ungewöhnlich lange unter dem bestimmenden Einfluss seiner Mutter Valeria, einer starken, dominanten Persönlichkeit aus dem Geschlecht der Merian. Und diese Konstella-tion änderte sich nicht wesentlich, als der Fünfzigjährige 1865 die neunzehnjäh-rige Elisabeth Burckhardt heiratete und mit ihr seinen eigenen Hausstand grün-dete, den er dann, wie er selbst es formulierte, »nach imperialistischen Grundsät-zen« leitete.
Bachofens Mutterrecht war ein wechselvolles Schicksal beschieden. Von den Zeitgenossen ignoriert oder als Hokuspokus verlacht, wurde es um 1920 durch Ludwig Klages und Carl Albrecht Bernoulli zu Weltruhm gebracht, bis dann die Ethnologie die zentralen Thesen als irrig entlarvte. Die seit 1943 bei Schwabe in Basel erscheinende Gesamtausgabe brachte jedoch Sensationelles zutage: Zehn Jahre nach Vollendung des Mutterrechts hatte Bachofen selbst seine Erkenntnisse anhand sämtlicher damals verfügbarer ethnologischer Forschungsresultate zu überprüfen und zu relativieren begonnen! Das eisige Schweigen, dem seine Ar-beit in seiner Heimatstadt und in wissenschaftlichen Fachkreisen begegnete, liess ihn jedoch nach der Publikation von zwei bescheiden als Antiquarische Briefe betitelten Teilbänden endgültig resignieren. Als er am 25. November 1887 mit 72 Jahren starb, erschien ein einziger wissenschaftlicher Nekrolog: auf russisch, in einer Pariser Exilzeitschrift ...
»Das «Mutterrecht ist als Band 2 und 3 der Gesammelten Werke greifbar, die seit 1943 bei Schwabe, Basel, erscheinen.
(Literaturszene Schweiz)